IKRK

Die Tätigkeit des IKRK beruht auf den Genfer Konventionen von 1949, deren Zusatzprotokollen, seinen Statuten, den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und den Beschlüssen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondkonferenz. Das IKRK ist eine unabhängige, neutrale Organisation, die den humanitären Schutz und die Unterstützung von Opfern von Krieg und bewaffneter Gewalt sicherstellt. Es handelt als Reaktion auf Notsituationen und engagiert sich für die Einhaltung des Humanitären Völkerrechts (HVR) und dessen Umsetzung in nationales Recht.

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